Hengste 2018

Für die Bedeckungen und Besamungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oldenburger Privathengsthalter“, welche auf der Station aushängen und Ihnen auf Anforderung ausgehändigt werden. Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2018 und endet am 15. August 2018. Die Tagessätze für die Unterbringung der Stuten mit Fohlen betragen 12 €, ohne Fohlen 10 €. Decktaxen und Pensionspreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.; sie sind bei der ersten Besamung bzw. Abholung des Pferdes fällig. Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Eventuelle Samenbeschaffungs- und bei Samenversand anfallende Kurierdienstkosten werden dem Züchter separat in Rechnung gestellt. Aufgrund der hohen Kosten für Amtspapiere aus dem Ausland (Taces) berechnen wir einmalig pro Stute eine Gebühr von 50 €. Die Deckscheine müssen vor der ersten Besamung abgegeben/zugesandt werden. Über die erfolgte Bedeckung oder Besamung wird ein Deckschein ausgestellt, der erst nach Zahlung des Deckgeldes an den zuständigen Verband und Züchter abgegeben wird. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Ein Embryotransfer muss vor der ersten Bestellung angemeldet werden. Das Deckgeld ist für jeden Embryo zu entrichten. Alle Embryospülungen müssen bis zum 15.10.2017 in einem schriftlichen Spülprotokoll – auch, wenn kein Embryo gewonnen wurde – dokumentiert werden. Auch die Empfängerstuten sind zwingend anzugeben. Auch für 2018 bieten wir Ihnen unsere bewährten züchterfreundlichen Geschäftsbedingungen: Bei der ersten Besamung sind für Springhengste 300 €/für Dressurhengste 400 €  fällig; das volle Deckgeld ist nur dann zu entrichten, wenn bis zum 15. Oktober 2018 kein tierärztliches Attest der Nichtträchtigkeit vorliegt. Sprich: Volle Decktaxe nur bei tragenden Stuten. Allgemeine Bedingungen der Hengsthaltung Determann www. hengstha l tung-determann .de 58

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