Unsere Deckbedingungen
Für die Bedeckungen und Besamungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oldenburger Privathengsthalter“.
Die Decksaison beginnt am 09. März 2026 und endet am 15. August 2026.
Die Tagessätze für die Unterbringung der Stuten ohne Fohlen betragen 13 €, mit Fohlen 15 €. Decktaxen und Pensionspreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.; sie sind bei der ersten Besamung bzw. Abholung des Pferdes fällig. Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Eventuelle Samenbeschaffungs- und bei Samenversand anfallende Kurierdienstkosten werden dem Züchter separat in Rechnung gestellt. Aufgrund der hohen Kosten für Amtspapiere aus dem Ausland (Traces) berechnen wir einmalig pro Stute eine Gebühr von 100 €.
Die Deckscheine müssen vor der ersten Besamung abgegeben /zugesandt werden.
Über die erfolgte Bedeckung oder Besamung wird ein Deckschein ausgestellt, der erst nach Zahlung des Deckgeldes an den zuständigen Verband und Züchter abgegeben wird.
Ein Embryotransfer muss vor der ersten Bestellung angemeldet werden. Das Deckgeld ist für jeden Embryo zu entrichten. Alle Embryospülungen müssen bis zum 1.10.2026 in einem schriftlichen Spülprotokoll – auch, wenn kein Embryo gewonnen wurde – dokumentiert werden. Auch die Empfängerstuten sind zwingend anzugeben.
Auch für 2026 bieten wir Ihnen unsere bewährten züchterfreundlichen Geschäftsbedingungen:
Bei der ersten Besamung wird nur eine Anzahlung fällig; das volle Deckgeld ist nur dann zu entrichten, wenn bis zum 1.10.2026 kein tierärztliches Attest der Nichtträchtigkeit vorliegt.
Sprich: Volle Decktaxe nur bei tragenden Stuten.
Besamungseinsatz der Hengste
Der Samenversand dieser Hengste ist per Kurierdienst möglich.
Bestellungen nehmen wir gerne unter folgenden Nummern entgegen:
Tel.: +49 (0) 44 47 / 8 56 68 95
Fax: +49 (0) 44 47 / 8 56 68 96 wenn möglich
Bei den Hengsten im Frischsameneinsatz bemühen wir uns, Ihren Anforderungen taggleich gerecht zu werden. Samenbestellungen werden daher bis 9.00 Uhr unter oben genannten Nummern erbeten.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Krankheit, Turniereinsatz etc.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.
Gesundheitsdienst
Zum anerkannten Determann-Management gehören:
• die Besamungsstation nach EU-Richtlinien (D-KBP 026 EWG), die durch eine vorbildliche Gestaltung mit modernster Laboreinrichtung optimale Voraussetzungen für Samengewinnung, -aufbereitung, -tiefgefrierkonservierung, -übertragung und -versand bietet;
• eine sachkundige tierärztliche Betreuung durch die Fachtierärzte Dr. Börgel und Dr. Markus auf dem Hof;


